DJV: Solidarität mit Evrensel

Der Deutsche Journalisten-Verband erklärt sich mit der türkischen Tageszeitung Evrensel solidarisch, die akut in ihrer Existenz bedroht ist.
Regelmäßig werden einzelne Ausgaben der linken und gewerkschaftsnahen Zeitung konfisziert. Durch teure Gerichtsverfahren wird versucht, die ökonomische Existenz von Evrensel zu zerstören. Immer wieder
wird sie wegen vermeintlich unbotmäßiger Artikel zu hohen Strafzahlungen verurteilt. Redaktionsmitglieder sehen sich willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt. DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall gehört deshalb zu den Erstunterzeichnern des Solidaritätsaufrufs „Pressefreiheit kennt keine Grenzen“. Ins Leben gerufen wurde der Aufruf von Journalistinnen und Journalisten der taz.
„Die Evrensel gehört zu den ganz wenigen Medien in der Türkei, die der Unterdrückungspolitik des Staates noch standhalten“, betont der DJV-Vorsitzende. „Wie lange die Redaktion noch existieren kann, weiß niemand. Aber klar ist: Sie braucht ganz dringend internationale Unterstützung.“ Für Journalisten in der freien Bundesrepublik sei es Ehrensache, den Evrensel-Kollegen beizustehen.
(19. Dezember 2018)

Türkei: Unterstützung für „Evrensel“

DEZEMBER 2018 VON MH/PM
„Pressefreiheit kennt keine Grenzen“ ist ein Solidaritätsaufruf für die türkische Tageszeitung „Evrensel“ übertitelt, den taz-Redakteur Pascal Beucker und Evrensel-Journalist Yücel Özdemir initiiert haben. „Evrensel“ gehört zu den wenigen oppositionellen Medien in der Türkei, die noch nicht geschlossen wurden oder schließen mussten, ist jedoch massiv in seiner Existenz bedroht. Beucker und Özdemir bitten deshalb auch um finanzielle Unterstützung. Der stellvertretende dju-Bundesvorsitzende Peter Freitag gehört zu den Erstunterzeichner_innen des Solidaritätsaufrufs.
„Die Journalistinnen und Journalisten in der Türkei brauchen unsere Solidarität. Das gilt für jene, die seit dem gescheiterten Putsch mit fadenscheinigen Gründen in Haft sitzen. Das gilt aber auch für all jene, die wie die Kolleginnen und Kollegen von „Evrensel“ ihre wichtige Aufgabe allen Repressalien und Bedrohungen zum Trotz noch erfüllen und sich für demokratische Verhältnisse in ihrem Land einsetzen können. Ihnen gehört unser Respekt und unsere Unterstützung“, sagte Peter Freitag. Die dju in ver.di stehe uneingeschränkt an ihrer Seite.
Evrensel befinde sich in dramatischen finanziellen Schwierigkeiten, heißt es in dem Aufruf, ausgelöst durch die „ökonomische Drangsalierung“ seitens staatlicher Stellen, mit der unbequemer Journalismus mundtot gemacht werden soll. Regelmäßig würden einzelne Ausgaben der linken und gewerkschaftsnahen Zeitung konfisziert, immer wieder werde sie wegen vermeintlich unbotmäßiger Artikel zu hohen Strafzahlungen verurteilt, Redaktionsmitglieder sähen sich willkürlichen Verhaftungen ausgesetzt. „Eine solche Zermürbungstaktik durchzuhalten, ist kein leichtes Unterfangen und kostet viel Kraft. Desto wichtiger ist jetzt unsere Solidarität und Unterstützung“, so die Initiatoren des Aufrufs. Sie bitten darum, den Kolleginnen und Kollegen in der Türkei zur Seite zu stehen und mit dafür zu sorgen, dass „Evrensel“ „dem ungeheuren ökonomischen und politischen Druck weiter standhalten kann.

3 weitere Journalisten in der Türkei verurteilt

Am 28. September 2016 unterschrieb der Präsident Erdogan das Dekret mit der Nummer 668 im Rahmen der seit dem Putschversuch im Juli geltenden Notstandsgesetze und verbot den regierungskritischen Fernsehsender Hayatin Sesi (vormals Hayat TV) sowie 12 weitere linke, Erdogan-kritische und kurdische TV-Stationen, darunter auch einen kurdischen Kinderkanal und 11 Radiosender. Der Vorwurf gegen Hayatin Sesi lautete wie üblich in der Türkei: „Propaganda einer Terrororganisation“. Später folgten Verbote weiterer Medien, politischer und philosophischer Zeitschriften und sogar einer Kulturzeitschrift. Die Staatsanwaltschaft ging einen Schritt weiter und nahm die Begründung zur Schließung als Beweis dafür, um dem Sender auch noch eine Geldstrafe aufzubürden. Büros, Computer und Kameras wurden beschlagnahmt, die Konten gepfändet und hohe Geldstrafen gegeben. Nun, fast zwei Jahre nach Schließung, wurden die beiden früheren Miteigentümer Mustafa Kara und Ismail Gökhan Bayram sowie der Chefredakteur Gökhan Cetin mit jeweils drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre gefordert. Bis zu einem Berufungsurteil bleiben die 3 Journalisten auf freiem Fuß.

In der Türkei sitzen derzeit 183 Journalisten im Gefängnis.

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Hintergrundinfos zur Schließung von Hayatin Sesi

Sowohl die Begründung als auch die Anklage an sich hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun und zeigt, mit welchen Mitteln Erdogan und seine AKP Kritiker mundtot machen wollen. Aus den Fingern gesogene „Beweise“ und deren lächerliche Begründungen zeigen, was Erdogan von Presse- und Meinungsfreiheit hält.

Zunächst wird die Live-Berichterstattung des Senders während und nach dem Selbstmordattentat des Islamischen Staates am 10. Oktober 2015 am Bahnhof von Ankara als Straftat eingestuft. Hayatin Sesi berichtete über den Anschlag auf eine Friedensdemo, bei dem 109 Erdogan-Gegner getötet wurden, verurteilte an Ort und Stelle diesen feigen Anschlag und forderte eine schnelle Aufklärung. Der Sender stellte während der Live-Übertragung auch die Frage, warum keine Sicherheitskräfte mehrere Hundert Meter im Umkreis der Explosion zu sehen waren, als die Bombe hochging. Immerhin sei es sehr unüblich, dass man nicht etliche Polizeikontrollen und -schikane über sich ergehen lassen müsse, bis man am Kundgebungsort ankäme. In der Anklageschrift wird betont, dass der Sender an diesem Tag trotz des verhängten Sendeverbots, den ganzen Tag darüber berichtet habe und deswegen gegen die Anweisung der „Regulierungsbehörde für den privaten Rundfunk“ (RTÜK) verstoßen habe.

Die herangeführten „Beweise“ für die Anschuldigung sind genauso lächerlich: „Terrorpropaganda“ wird damit begründet, dass …

  • … Bilder einer verletzten Frau gezeigt werden, die umhüllt in einem Demo-Transparent weggetragen wird, wobei man nicht mal genau erkennt, welcher Organisation dieses Transparent gehört.
  • … Bilder einer Handykamera gezeigt werden, die die Momente kurz vor, während und nach der Explosion einer Bombe aufgenommen hat.
  • … Menschen, die nach der Explosion in Panik weglaufen oder nach Freunden oder Angehörigen zu suchen, gezeigt werden. Somit erfülle der Sender laut Staatsanwaltschaft den Straftatbestand, eine Terrororganisation zu unterstützen, in dem er die Panik und das Chaos unzensiert auf die Bildschirme bringe.

Eine weitere Anschuldigung gegen den Sender und die Betreiber ist die Berichterstattung über ein anderes Attentat am 13. März 2016 in Ankara, bei dem 35 Menschen starben. Die Straftat dabei bestehe darin, dass Angehörige der Opfer interviewt wurden und diese ihren Schmerz und ihre Wut öffentlich zur Sprache brachten. Ebenfalls wurde dem Sender vorgeworfen, dass die Zahl der Opfer genannt wurde. Ein Angehöriger hatte während eines Interviews seiner Trauer und seinem Verlust luftgemacht, in dem er die Politik der Regierung als die Ursache von Terroranschlägen bezeichnete und den Rücktritt von Verantwortlichen forderte.

Eine weitere Anschuldigung ist der Bericht über den IS-Anschlag am 19. März 2016 am Taksim Platz in Istanbul, bei dem 4 Menschen starben und 36 Menschen verletzt wurden. In der Anklageschrift steht, dass die Video-Aufnahmen ohne jegliche redaktionelle Bearbeitung und Zensur ausgestrahlt wurden, so dass man Sanitäter, die die Verletzten versorgten, erkennen und hören könne. Und „all dies wurde trotz verhängtem Sendeverbot ausgestrahlt“, so der Vorwurf. Diese Berichte gelten in Erdogans Türkei als Beweis für den Straftatbestand „Propaganda für eine Terrororganisation“ betrieben zu haben, also in dem Falle für den Islamischen Staat, da deren Ziel, Angst einzujagen, verbreitet worden sei!